Die Schule zu einem Ort machen, an dem gemeinschaftliches und gesundes Verhalten gelebt werden.
→ Ausschluss-, Einsamkeits- oder Marginalisierungssituationen entgegenwirken
→ Gewalt beseitigen und ein Sicherheitsgefühl fördern
→ Eine ausreichende Lebens- und Gesprächsqualität in der Schule bieten, um in persönlich schwierigen Situationen eine unterstützende Rolle einzunehmen
→ Das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gruppe wecken, deren legitime Interessen respektieren und zugleich unterschiedliche Meinungen akzeptieren und achten
→ Alle Beteiligten in diesen Prozess einbinden.
Aufgaben
Die Schulmediatorin hört zu und berät Schüler*innen in schwierigen Situationen, die sich an sie wenden. Sie steht ihnen gerne zu den oben genannten Zeiten zur Verfügung. Bei Bedarf oder Notwendigkeit verweist sie die Betroffenen an Stellen, die zur Lösung der Probleme beitragen können.
Von sich aus oder auf Wunsch der Schulleitung, des Lehrpersonals oder der Lernenden kann sie die Initiative ergreifen, Schüler*innen, die als problematisch eingeschätzt werden, zu kontaktieren.
Sie informiert die Schüler*innen sowie die Erziehungsberechtigten jährlich über ihre Funktion an der Schule.
Vertraulichkeitspflicht
Die Schulmediatorin verpflichtet sich, die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Schweige- und Vertraulichkeitspflichten einzuhalten.